Um den Anschluss der Immobilien, die den Hauptnetzwerk entlang sind, kann von der Eigentümer oder Benutzer bei der Dienstleister (=Nyírségvíz Zrt.) beworben werden. Über die Möglichkeiten und technischen, bzw. administrativen Bedingungen des Anschlusses kann der Bewerber vom technischen Büro und vom Kundendienst Auskunft bekommen. Falls der Anschluss nicht als Teil eines öffentlichen Wasserwerk-Investitions und damit gleichzeitig ausgeführt wird, ist für den Bau / Umbau / Abstellung der Anschlussleitung neben den behördlichen Genehmigungen die schriftliche Bewilligung des Dienstleisters nötig.
Abauf des Prozesses
Dem Bewerber für den Anschluss wird das entsprechende Formular durch den Kundendienst zu Verfügung gestellt. Der Bewerber/Besteller soll eine Plandokumentation durch einen entsprechenden, qualifizerten Fachmann erstellen lassen, und die mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular für den Kundendienst einreichen, um die Bewilligung des Dienstleisters zu bekommen.
Falls aufgrund des eingereichten Plans die Bewilligung nicht gegeben werden kann, wird der Plan mit einen Brief für Korrektion für dem Bewerber in 15 Tagen zurückgeschickt, inklusive die Art und Weise des Korrektions.
Falls der Plan einwandfrei ist, der Dienstleister gibt die Bewilligung für die Ausführung des Anschlusses in 15 Tage. Die Kosten des Anschlusses und das Anschlussrechtgebühr gehen zu Lasten des Bestellers.
Im Interesse der vorläufigen Kostenschätzung erstellt der Dienstleister das Gebühr dem gültigen Preisregel entsprechend, gleichzeitig mit der Bewilligung.
Laut der Verordnung, der Besteller ist verpflichtet, die Kosten im Voraus zu bezahlen (beim Kundendienst oder per Postscheck).
Die Bestimmung des Zeitpunkts der Ausführung erfolgt durch eine Vereinbarung mit dem Besteller. Laut der Verordnung, falls der Anschluss von einer Wirtschaftsorganisation beansprucht wird, müssen die für die Stadtverwaltung Nyíregyháza ein Entwicklungsgebühr bezahlen, die von Nyírségvíz eingesammelt wird.
Das Entwicklungsgebühr ist ein proportionaler Teil der Entwicklungskosten, die für die beanspruchte Dienstleistung notwendig waren.
Während des Bewerbungsprozesses wird die beanspruchte Wasser- und Kanaldienstleistung vom Leiter des technischen Büros überprüft.
Aufgrund der Aussage schliesst der Dienstleister eine Vereinbarung über die Verwertung des Rechts mit Vermögenswert, deren Rechnung von der Besteller an Nyírségvíz bezahlt werden muss.
Ausführung
Der Bau der Trinkwasser-Anschlussleitung wird nach der Einzahlung der Anzahlung (bei Wirtschaftsoragnisationen des Gebührs) innerhalb 30 Tage von dem Dienstleister ausgeführt, zu Kosten des Bestellers.
Diese Frist gilt zwischen 1. April – 15. Oktober. Falls der Anschluss durch Fehler des Dienstleisters nicht rechtzeitig ausgeführt wird, bezahlt der Dienstleister täglich 1 ‰ der Anzahlung für den Besteller für die Verspätung.
In anderen Zeitpunkten (vor 1. April oder nach 15. Oktober) der Dienstleister übernimmt die Ausführung der Arbeiten abhängig von dem Wetterbedingungen, aufgrund von individueller Beurteilung, Vereinbarung
Die zuständigen Mitarbeiter des Dienstleisters führen die Arbeit -den Plan und den gültigen Rechtsregeln entsprechend- vorort aus.
Der Vertreter des Dienstleisters stellt über die gefertigte Arbeit ein Arbeitsblatt aus. Die Arbeit wird vomBesteller überprüft und bestätigt, dann bekommt der eine Kopie des Arbeitsblattes. Der Dienstleister stellt die Rechnung innerhalb 15 Tage nach der Ausführung (aber spätestens bis den 5. Tag des nächsten Monats) aus, und schickt sie an den Besteller zu.
Falls die Summe der Rechnung höher ist, als das gesamte Budget, der Differenz soll vom Besteller an den Dienstleister innerhalb 15 Tagen bezahlt werden. Falls das Budget höher als die Rechnung ist, der Dienstleister bezahlt den Differenz gleichzeitig mit der Rechnungaussetllung für den Besteller.
Die Bezahlung des Gebührs des Anschlussrechts ist gleichzeitig mit der Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Dienstleister und mit der Austtellung der Rechnung fällig. Falls die Ausführung von den vorigen Plan abweicht, soll der Besteller die eventuelle Anschlussrechtgebühr-Differenz gegen die Rechung des Dienstleisters erstatten.
Für den nachträglichen Einbau der Subwassermessung (individueller Wassseruhr) in den Hausnetzwerk ist laut Verordnung die Bewilligung des Immobilieneigentümers und des registrierten Verbrauchers erforderlich. Um die Bewilligung des Dienstleiters zu erhalten, laut Anhang der Verordung muss der Besteller einen Montageplan beim technischen Büro (des Dienslesiters, also Nyírségvíz) einreichen. Für die Beurteileung und Bewilligung des eingereichten Planes ist der Leiter des technischen Büro berechtigt, der den über die Bewilligung oder Ablehnung den Bewerber innerhalb 15 Tage nach der Planeinreichung informiert. Im Fall von Ablehnung muss deren Grund und die Art und Weise der möglichen Korrektion mitgeteilt werden. Für den Einbau der Subwassermessung sorgt der Besteller, und laut seine Bewerbung, in einen abgemachten Zeitpunkt erfolgt dann die Inbetriebsetzung der Subwassermessung. Falls eine, von der bewilligten Bausweise abweichender Bauart, oder andere Barriere der Inbetriebsetzung konstatiert wird, kann der Dienstleister die Inbetriebsetzung verweigern, und die zur Erfüllung der ursprünglichen Bedingungen, bzw. Behebung der Barrieren binden.
Die Mitarbeiter des Dienstleisters überprüfen den Ort des Einbaus, ob der Einbau der Bedingungen der Bewilligung entspricht, und, um unbefugten Zugang zu vermeiden, wird der Subwassermeter plombiert. Das Gebühr der Inbetriebsetzung soll vom Besteller gegen eine Rechnung vorort bezahlt werden.
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